Reisebedingungen

1. Buchung / Abschluss des Reisevertrages

Die Buchung einer Reise kann mit dem vorgedruckten Anmeldeformular oder formlos, z.B. per Email, erfolgen. Mit der Anmeldung bietet die Kundin/ der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Genuss-und-Aktiv-Reisen und durch Begleichen der Anzahlung durch die Kundin/ den Kunden zustande. Nach Vertragsabschluss wird der Kundin/ dem Kunden eine Reisebestätigung zugesandt.

2. Zahlungsbedingungen

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 30% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Buchung zu bezahlen ist. Die Restzahlung ist unaufgefordert 28 Tage vor Reiseantritt zu begleichen.

3. Leistungen, Leistungsänderungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Reise-Programmen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen wird die Kundin/ der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt und der Kundin/ dem Kunden wird ein kostenloser Rücktritt angeboten.

4. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen

Die Kundin/ der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Genuss-und-Aktiv-Reisen. Tritt die Kundin/ der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt sie/ er die Reise nicht an, werden folgende Stornobeträge berechnet: Ab dem 60. bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 30%, ab dem 29. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 60%, ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.

Ein rechtlicher Anspruch der Kundin/ des Kunden auf Umbuchung (zum Beispiel Änderungen hinsichtlich des Reisetermins) nach Vertragsabschluss besteht nicht, ist aber ggf. möglich.

Bis zum Reisebeginn kann die Kundin/ der Kunde eine Ersatzperson benennen, die in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer/ seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt die Kundin/ der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Genuss-und-Aktiv-Reisen ordnungsgemäss angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihr/ ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so hat sie/ er keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

6. Buchung eines halben Doppelzimmers
Meldet sich bei Buchung eines halben Doppelzimmers bis sechs Wochen vor Reiseantritt kein(e) gleichgeschlechtliche(r) Zimmerpartner(in) für die Reise an, so erhält die Kundin/ der Kunde automatisch ein Einzelzimmer. Genuss-und-Aktiv-Reisen berechnet in diesem Fall 50% des Einzelzimmerzuschlags. Die Kundin/ der Kunde hat in dem Fall die Möglichkeit kostenlos zu stornieren. Bei Buchungen eines halben Doppelzimmers innerhalb der letzten sechs Wochen vor Reisebeginn ist der volle Einzelzimmerzuschlag zu entrichten, sollte sich kein(e) gleichgeschlechtliche(r) Zimmerpartner(in) mehr anmelden.  
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Genuss-und-Aktiv-Reisen kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist von Genuss-und-Aktiv-Reisen bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber der Kundin/ dem Kunden zu erklären. Die Kundin/ der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Sonstiges

Die Kundin/ der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sowie für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden.

Wir empfehlen dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktritts-, sowie Auslandskrankenversicherung.

Stand: Juli 2022